vorläufige Vollstreckbarkeit

vorläufige Vollstreckbarkeit
die in ein Zivilurteil aufzunehmende Erklärung des Gerichts, dass und unter welchen Bedingungen der obsiegende Gläubiger aus dem  Urteil bereits vor Rechtskraft vollstrecken kann (§§ 708 ff. ZPO). Die v.V. soll verhindern, dass Schuldner Rechtsmittel einlegen, nur um Zeit zu gewinnen. Der Gläubiger vollstreckt auf die Gefahr hin, bei späterer Änderung des Urteils schadensersatzpflichtig zu sein.
- Grundsätzlich sind alle Urteile von Amts wegen für vorläufig vollstreckbar zu erklären, wobei die Vollstreckbarkeit von einer  Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden kann oder muss.
- Bei Einlegung von Rechtsmitteln ( Berufung oder  Einspruch) kann das Gericht durch unanfechtbaren Beschluss  Einstellung der Vollstreckung, u.U. gegen Sicherheitsleistung, anordnen (§§ 707–719 ZPO).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • vorläufige Vollstreckbarkeit — vorläufige Vollstreckbarkeit,   die Eignung nicht rechtskräftiger Urteile als Grundlage der Zwangsvollstreckung (§§ 704, 708 ff. ZPO). Sie wird vom Prozessgericht im Zivilurteil von Amts wegen angeordnet mit Ausnahme der Ehe und Kindschaftssachen …   Universal-Lexikon

  • Vorläufige Vollstreckbarkeit — bezeichnet die Möglichkeit, aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die Voraussetzungen unter denen ein Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt werden kann, ergeben sich aus den §§ 708 ff. ZPO. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen — liegt dann vor, wenn das Gericht ausspricht, daß ein an sich wegen mangelnder Rechtskraft nicht vollstreckbares Urteil (s. Vollstreckungsurteil) vorläufig vollstreckt werden darf. Nach der Deutschen Zivilprozeßordnung (§ 708) sind eine Reihe von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollstreckbarkeit — Vollstreckbarkeit, s. Vorläufige Vollstreckbarkeit …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollstreckbarkeit — Voll|strẹck|bar|keit 〈f. 20; unz.〉 vollstreckbare Beschaffenheit * * * Voll|strẹck|bar|keit, die; (Rechtsspr.): das Vollstreckbarsein. * * * Vollstreckbarkeit,   im engeren Sinn die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde, v. a. einer… …   Universal-Lexikon

  • Gerichtsurteil — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldspruch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die …   Deutsch Wikipedia

  • Urteil (Rechtswissenschaft) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die …   Deutsch Wikipedia

  • Verdikt — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die …   Deutsch Wikipedia

  • Verurteilung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die …   Deutsch Wikipedia

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